Die Europäische Bürger*innen Initiative (EBI)

Ein Mechanismus, um in der europäischen Politik mitzubestimmen

Der EBI Mechanismus wurde 2012 eingeführt um EU-Bürgerinnen und Bürgern direkt in die Politikgestaltung der EU einzubeziehen. Wie kann man EU Politik mitgestalten?


Geschrieben von Lea Gormsen // Übersetzt von Sophia Stille // 19.11.2021

Der Mechanismus der Europäischen Bürger*innen Initiative

Die Europäische Bürger*innen Initiative (EBI) wurde eingeführt, um es EU-Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich an der Politikgestaltung der Europäischen Union zu beteiligen. Jeder Bürgerin in der EU kann eine Initiative zu einem Anliegen starten, das er gerne ändern würde – zum Beispiel die Verbesserung der Politik zur Bekämpfung des Klimawandels. Es müssen sich mindestens sieben Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten zusammen tun um eine Initiative zu starten. Damit eine Initiative erfolgreich ist, müssen die Organisator*innen mindestens 1 Million gültige Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens 7 verschiedenen EU-Ländern sammeln. 

Außerdem müssen ihre Forderungen detailliert formuliert werden und folgende Fragen beantworten: 

  • “Warum möchten wir dies ändern?
  •  “Was wollen wir ändern?”
  • “Wie kann die EU Kommission helfen, dies zu ändern?” 

Wenn sich die Organisatorinnen auf ihre Argumente und die folgenden Forderungen geeinigt haben, senden sie diese an die Europäische Kommission. Die Kommission prüft die Initiative, genehmigt und registriert diese und die Sammelphase für Unterschriften beginnt. Wenn die Initiative mindestens 1 Million Unterschriften sammelt, muss die Europäische Kommission die Forderungen prüfen und eine Antwort vorlegen. Im besten Fall schlägt die Kommission ein Gesetz vor, das die Forderungen der Initiative berücksichtigt und präsentiert es vor dem Europäischen Parlament. Auf diese Weise können die Bürgerinnen und Bürger einen großen Einfluss auf EU-Politik ausüben!

Menschen können sich an der europäischen Politik beteiligen

Geschichte der Europäischen Bürger*innen initiative

Der Mechanismus der Europäischen Bürger*innen Initiative (EBI) wurde 2009 durch den Vertrag von Lissabon, unter Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union (TEU),

eingeführt. Offiziell können seit dem 1. Juni 2012 Initiativen eingereicht werden. In einem vom ‘Internationalen Institut für Demokratie und Wahlhilfe’ (IDEA) veröffentlichten Bericht über den Mechanismus, wird erklärt, dass die EBI ein Mittel der partizipativen Demokratie darstellt, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, kollektiv Petitionen für Veränderungen einzureichen. Der EBI Mechanismus wurde zum ersten Mal in einer noch nicht ratifizierten europäischen Verfassung aus dem Jahr 2003 erwähnt und wurde in den Jahren darauf weiterentwickelt, bevor er durch den Vertrag von Lissabon in Kraft trat.

Seit 2012 wurden schon 85 Initiativen registriert. 11 von ihnen sind momentan aktiv und nur 6 waren bis jetzt erfolgreich. Einige befinden sich noch in der Verifizierungsphase. Außerdem liegen der Kommission derzeit 110 Anträge für neue Initiativen vor. Über die unten aufgelisteten, erfolgreichen Initiativen können Sie auf unserem Blog mehr erfahren (Nummer 5 ausgenommen).

1) End the cage age

2) Minority Safepack

3) Glyphosat stoppen

4) Vivisektion stoppen

5) One of Us

6) Right2Water

Wie kann man eine Initiative starten?

Die EU hat einen 6-Stufen-Plan für den Start einer eigenen EBI veröffentlicht:

1)  Der Anfang: Bevor man einen Antrag für eine neue Initiative einreicht muss man folgende Fragen im Hinterkopf behalten:

– Ist EU-Gesetzgebung der beste Weg, um die gewünschten Ziele zu erreichen?

– Wie finden Sie die sieben anderen Personen aus sieben verschiedenen Ländern mit denen Sie sich zusammentun können?

– Wie werden Sie die Kampagne organisieren?

2) Registrierung: Bevor Sie mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen können, müssen Sie zwei Dinge tun:

1. Einen Account als Organisator*in bei der Kommission erstellen

2. eine Beschreibung der Initiative in einer der offiziellen EU-Sprachen einreichen

Die Kommission ist nicht dazu verpflichtet alle Initiativen anzunehmen. Die Initiative muss daher bestimmte Kriterien erfüllen damit sie registriert werden. Die Kommission beantwortet den Antrag innerhalb von 2-4 Monaten.

3) Unterschriftensammlung: Wenn der Antrag genehmigt wurde, können Sie damit beginnen die nötigen eine Million Unterschriften zu sammeln. Dafür haben Sie 12 Monate Zeit und können die Unterschriften entweder auf Papier oder online sammeln. 

4) Verifizierung: Wenn Sie die benötigten Unterschriften rechtzeitig gesammelt haben, müssen Sie sie nach Ländern gruppieren und zur Überprüfung an die nationalen Behörden schicken. Dafür haben Sie drei Monate Zeit. Die Behörden haben ebenfalls drei Monate Zeit die Unterschriften zu prüfen. 

5) Einreichen: Wenn Sie die Antworten von den nationalen Behörden erhalten haben, haben Sie drei Monate Zeit Ihre Initiative bei der Kommission einzureichen. Sie reichen die Initiative zusammen mit der Unterstützung und Finanzierung ein, die Sie für die Initiative erhalten haben.  

6) Prüfung und Antwort: Nun beginnt die Kommission mit der Prüfung Ihrer Initiative. Im ersten Monat treffen Sie sich mit Vertreter*innen der Kommission und erläutern die Initiative. Innerhalb von 3 Monaten haben Sie die Möglichkeit, die Initiative in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament zu vertreten. Innerhalb von 6 Monaten wird sich die Kommission schriftlich bei Ihnen melden und Ihnen mitteilen, welche Maßnahmen sie bezüglich Ihrer Initiative ergreifen wird und welche nicht. 

Es war noch nie so einfach, die Welt zu verändern 🙂 –  Für weitere Informationen können Sie sich auf unserer Website über die laufenden Europäischen Bürger*innen Initiativen informieren und vielleicht bald ihre eigene Initiative starten!

Quellen:

finanziert von europanaevnet

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