Wahlrecht ohne Grenzen

Das allgemeine Wahlrecht ist in den Grundrechten verankert.

Die Europäische Bürger*innen Initiative (EBI) ‘Wählerinnen und Wähler ohne Grenzen’ fordert eine Anpassung des Wahlrechts bei regionalen und nationalen Wahlen, sodass auch EU-Bürgerinnen und -Bürger die außerhalb ihres Heimatlandes wohnen, das Recht erhalten zu wählen.


Verfasst von  Sophia Stille // 29.10.2021

Das allgemeine Wahlrecht ist ein Grundrecht

Stellen Sie sich vor Sie kommen aus Slowenien, sind aber für ihr Studium oder einen Job in die Niederlande gezogen. Nach einigen Jahren kennen Sie sich vielleicht besser mit der politischen Situation in den Niederlanden aus, da Sie diese tagtäglich mitbekommen. Dennoch können Sie nicht an den Parlamentswahlen teilnehmen und somit auch keinen Einfluss auf die Politik des Landes nehmen, in dem Sie leben. Nach Angaben von EuroStat gilt dies für etwa 13,5 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger (2020), die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsland wohnen (siehe Link).

Das Recht auf Freizügigkeit ist eine der größten Errungenschaften der EU und garantiert den EU-Bürgerinnen und -Bürgern das Recht, sich in anderen EU-Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dieses Recht wurde 1992 im Vertrag von Maastricht verankert und ermöglicht es ohne besonders hohen bürokratischen Aufwand in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen, dort zu studieren oder einen neuen Job anzufangen. Das bedeutet jedoch auch, dass viele Menschen nicht die Staatsbürgerschaft des Staates besitzen in dem sie leben. Das verhindert, dass sie an an nationalen und regionalen Wahlen teilnehmen können. Die Europäische Bürger*innen Initiative (EBI) “Wählerinnen und Wähler ohne Grenzen” möchte gegen dieses Problem angehen.

Wahlrecht ohne Grenzen

Wahlrecht für alle

Initiiert von der Europäischen Stiftung ‘European Citizens’ Rights, Trust and Involvement Foundation (ECIT), fordern die Organisator*innen eine Reform der Wahlsysteme der Mitgliedstaaten und volle politische Rechte für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger. Konkret fordern sie

  • Eine Vereinfachung der Registrierung von EU-Bürgerinnen und Bürgern zur Teilnahme an Europa- und Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitz- oder Herkunftsland
  • Die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden wo sie wählen wollen – entweder in ihrem Wohnsitzland oder in ihrem Herkunftsland und das bei allen Wahlen
  • Vertiefte Studien über die Europäisierung des Wahlrechts, die Auswirkungen und eine mögliche Einbeziehung von Drittstaatsangehörigen

Der EBI-Mechanismus wurde geschaffen, um es EU-Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen, sich an der Gestaltung der EU-Politik zu beteiligen. Damit eine Initiative erfolgreich ist, müssen die Organisator*innen 1 Million Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens 7 verschiedenen EU-Ländern sammeln. Wenn dies der Fall ist, muss die Europäische Kommission die Forderungen prüfen und eine Antwort vorlegen.

Am Wohnort politisch vertreten sein

Die Organisator*innen der Initiative nennen vier Argumente, die ihre Forderung nach vollen politischen Rechten in der gesamten EU untermauern. Sie sind der Meinung, dass Wahlrechtsreformen die Einheit in der EU stärken können, ein wichtiger Schritt in Richtung eines allgemeinen Wahlrechts wären, die Integration im Wohnsitzland fördern würden und das Entstehen einer transnationalen Demokratie vorantreiben könnten. Sie stellen auch den Aspekt in Frage, dass Menschen in einem Land arbeiten und Steuern zahlen ohne politisch vertreten zu sein. 

Derzeit können EU-Bürgerinnen und -Bürger in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben, wählen und bei Kommunal- und Europawahlen kandidieren. Diese Rechte sind jedoch schwach, verglichen mit der Macht, die nationale Politik und Referenden haben. Daher fordert die Initiative, die im Vertrag von Maastricht verankerten Rechte voranzutreiben, um allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern  eine politische Vertretung und volle politische Rechte zu garantieren. Das soll unabhängig davon gelten, ob sie in ihrem Herkunftsland oder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen.

Wie kann man diese Initiative unterstützen?

Die Unterschriftensammlung läuft noch es ist ein langer Weg um auf die erforderliche Anzahl von 1 Million Unterschriften zu kommen. Deshalb zählen die Organisator*innen auf Sie! 

Es gibt mehrere Möglichkeiten die Initiative zu unterstützen:

  • Sie können die Initiative unterschreiben, um sich für ein EU-weites Wahlrecht auszusprechen!
  • Sie können die Initiative in Ihren sozialen Medien teilen.
  • Sie können spenden um die Kampagnenkosten der Initiative mitzufinanzieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Initiative oder auf unserer Website, auf der wir Sie über diese und weitere Initiativen auf dem Laufenden halten.

Quellen:

finanziert von europanaevnet

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