
Die “Right2Water” Initiative war die erste erfolgreiche Europäische Bürger*innen Initiative (EBI). Mit genügend gesammelten Unterschriften wurde die Europäische Kommission 2012 zum Handeln aufgefordert. Jeder Mensch hat ein Recht auf Wasser und sanitäre Einrichtungen – wird die EU ihren Aufgaben dabei gerecht?
Verfasst von Lea Gormsen // Übersetzt von Sophia Stille 23.09.2021
Die “Right2Water”-Initiative
Im Oktober 2012 wurde die Initiative mit dem Ziel, das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung als Menschenrecht in der EU durchzusetzen bei der EU-Kommission eingereicht. Die Organisator*innen erklären, dass durch diese Initiative:
- Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, zu gewährleisten, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf Wasser und sanitäre Versorgung genießen können;
- Erreicht werden soll, dass die Wasserversorgung und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen nicht den “Binnenmarktregeln” unterliegen und Wasserdienstleistungen von der Liberalisierung ausgeschlossen werden;
- Dazu beigetragen wird, einen universellen Zugang zu Wasser und sanitären Einrichtungen herzustellen;
Die EBI ist ein Mechanismus, der es den EU-Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, sich an der Gestaltung der EU-Politik zu beteiligen. Damit eine Initiative erfolgreich ist, müssen die Organisator*innen eine Million Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten sammeln. Diese Initiative sammelte 1.884.790 Unterschriften aus 13 verschiedenen Ländern und war damit die erste erfolgreiche Bürger*innen Initiative seit der Einführung des Mechanismus im Jahr 2011.

Hintergründe zur Initiative
Die Organisator*innen starteten die Initiative um darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig Wasser als notwendiges Lebensmittel ist. Außerdem ist der Zugang zu Wasser ein Menschenrecht. Daher sollte gewährleistet sein, dass jeder Mensch Zugang zu ausreichend Trink- und Sanitärwasser hat. Weiter erklärt die Initiative, dass Wasser auf erschwingliche, partizipatorische und nichtdiskriminierende Weise zugänglich sein sollte. Das Recht auf Wasser ist eine Frage der Würde und die Möglichkeit der sanitären Versorgung ist ein Mittel zum Schutz der menschlichen Würde und Privatsphäre.
Die Organisator*innen sind der Meinung, dass das Recht auf Wasser die größte Menschenrechtsfrage unserer Zeit darstellt. Je mehr Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser haben, desto gravierender werden Probleme wie Mangelernährung, Krankheitsausbrüche und Todesfälle durch Dehydrierung.
Die Befürworter*innen der EBI sind der Meinung, dass Regierungen für den Zugang zu sauberem Wasser verantwortlich sein sollten. Es sollte sich nicht in erster Linie auf die städtischen Gebiete konzentriert werden, sondern auch ländliche Gebiete in den Fokus rücken, da dort der Mangel an Zugang zu sauberem Wasser oft viel höher ist. Im Anhang der Initiative werden außerdem sechs weitere Forderungen formuliert:

- Die Entwicklung von Mechanismen, Systemen, Plänen und Strategien um sicherzustellen, dass die Menschenrechte im Bezug auf den Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen schrittweise vollständig erfüllt werden;
- Die Gewährleistung der vollständigen Transparenz des Planungs- und Umsetzungsprozesses;
- Die besondere Berücksichtigung von Personen, die gefährdeten und marginalisierten Gruppen angehören, insbesondere durch die Beachtung der Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Gleichstellung der Geschlechter;
- Die Einbeziehung der Menschenrechte in die Folgenabschätzungen während des gesamten Prozesses;
- Die Sicherstellung, dass der Prozess im Einklang mit den Menschenrechten steht und ausreichende Kapazitäten zur Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften vorhanden sind;
- Die Gewährleistung wirksamer Rechtsschritte bei Menschenrechtsverletzungen durch die Einrichtung zugänglicher Rechenschaftsmechanismen auf der geeigneten Ebene;

Die Antwort der Kommission
Am 19. März 2014 veröffentlichte die EU-Kommission ihre Antwort auf die Initiative und nahm einige der Vorschläge an. Die Kommission verpflichtete sich zu:
- Einer verstärkten Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Wasserqualität, aufbauend auf den Verpflichtungen des Umweltaktionsprogramms und der Water Blueprint Strategie;
- Der Einleitung einer EU-weiten öffentlichen Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie, insbesondere im Hinblick auf einen besseren Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser in der EU;
- Einer Verbesserung der Transparenz bei der Verwaltung von Daten über städtische Abwasser und Trinkwasser und Prüfung der Idee eines Benchmarking der Wasserqualität;
- Der Einrichtung eines strukturierten Dialogs zwischen den Beteiligten über die Transparenz im Wassersektor;
- Der Zusammenarbeit mit bestehenden Initiativen, um eine breitere Palette von Benchmarks für Wasserdienstleistungen bereitzustellen;
- Der Förderung innovativer Ansätze für die Entwicklungshilfe (z. B. Unterstützung von Partnerschaften zwischen Wasserbetreibern und public-public Partnerschaften);
- Der Förderung des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten (z. B. über Solidaritäts-Instrumente) und Ermittlung neuer Möglichkeiten für die Zusammenarbeit;
- Und der Förderung des allgemeinen Zugangs zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen als vorrangiger Bereich für künftige Ziele für nachhaltige Entwicklung.
Wurden diese Vorschläge umgesetzt und was hat sich seitdem geändert?
Die Änderungen seit 2014
Im Jahr 2018 legte die Kommission einen weiteren Vorschlag vor, der direkt an die Right2Water-Initiative anknüpfte. Der Vorschlag war eine Anpassung der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie. Durch das neue Gesetz wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu einem Schlüsselakteur des neuen Systems. Ihre Aufgabe wird es sein, die Ungefährlichkeit von Stoffen in Produkten sicherzustellen, die mit Wasser in Berührung kommen. Generell sieht es so aus, als hätten die EU-Kommission und das EU-Parlament die Vorschläge der Initiative ernst genommen. Fünf Jahre später konnten tatsächliche Änderungen vorgelegt werden.
Wie geht es weiter?
Die neue Trinkwasserrichtlinie ist im Januar 2021 in Kraft getreten. Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten diese innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Wenn Sie über die Right2Water-Initiative auf dem Laufenden bleiben möchten, können Sie sich auf der Website der Initiative über weitere Pläne informieren. Auf unserer Website berichten wir außerdem über neue Vorschläge oder Rechtsvorschriften zu dieser und anderen Initiativen.
Quellen:
- Europäische Kommission: Antwort der Kommission
- Europäische Kommission: Die Initiative
- Europäische Kommission: Trinkwasserrichtlinie
- Europäische Kommission: Umweltaktionsprogramm
- Europäische Kommission: Water Blueprint Strategie
- Website der Initiative
